Auf dem Weg zur Psychotherapie gibt es verschiedene Stationen, die ich in diesem Artikel gerne kurz erklären möchte.

Sprechstunde

Seit 1. April 2017 gibt die psychotherapeutische Sprechstunde. Für gesetzlich versicherte PatientInnen ist dies in der Regel der erste Kontakt auf dem Weg zu einer ambulanten Psychotherapie. Die Sprechstunde wird dabei von dem TherapeutIn direkt ausgeschrieben oder kann auch über die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns vermittelt werden.

Die Sprechstunde dient folgenden Zwecken:

Abklärung ob eine Psychotherapie sinnvoll ist: Oftmals sind sich Patienten selbst unsicher, ob die Schwere ihrer Belastung eine Psychotherapie rechtfertigt, oder ob die Belastung so stark ist, dass eine ambulante Psychotherapie ausreichen würde. Manche Patienten erleben ihre psychischen Probleme auch vor allem über ihren Körper vermittelt. In der Sprechstunde ist es dann die Aufgabe des PsychotherapeutIn darüber eine Klarheit zu finden und eine Empfehlung abzugeben.

Abklärung des Therapieverfahrens: Nachdem geklärt wurde, dass eine ambulante Psychotherapie durchaus sinnvoll zur Behandlung des Leidens des PatientIn wäre, kann im nächsten Schritt geklärt werden, welches Therapieverfahren zur Behandlung sinnvoll wäre. Zur Auswahl stehen Tiefenpsychologie, Systemische Therapie, Psychoanalyse und Verhaltenstherapie. Je nach Situation, Störungsbild, Schweregrad und Erwartungen des PatientIn können hier unterschiedliche Empfehlungen gegeben werden.

Abklärung der Diagnose: Zur Behandlung psychischen Leidens bedarf es im Krankenkassensystem der Einschätzung des Leidens mittels einer spezifischen Diagnose. Die Diagnose hat einen bestimmten Code entsprechen dem ICD 10 (bzw. zukünftig 11) und dient zur vereinfachten Kommunikation im Gesundheitswesen mit den Krankenversicherungen und anderen Leistungserbringern im Gesundheitswesen (Ärzte, Kliniken, etc.).

Die Gespräche können über einen Zeitraum von 6x 25 Minuten stattfinden. Nachdem die oben genannten Einschätzungen getroffen wurden kommt es darauf an, ob der TherapeutIn selbst freie Kapazitäten hat. Sind freie Kapazitäten vorhanden, kann die Probatorik beginnen. Andernfalls erhält der PatientIn ein Schreiben mit den Empfehlungen und muss sich erneut auf die Suche machen.

 

Probatorik

Die Probatorik schließt an die Sprechstunden an. Während es in der Sprechstunde um die Einschätzung ob überhaupt eine Psychotherapie gemacht werden soll, ob sie ambulant oder stationär stattfinden soll und in welchem Verfahren, geht es in der Probatorik um die Passung zwischen PatientIn und TherapeutIn. Passung bezieht sich dabei einerseits auf das Therapieverfahren. Hier ist es wichtig zu schauen, ob der PatientIn mit dem was der TherapeutIn anzubieten zurechtkommt. Mindestens genauso wichtig ist aus meiner Sicht jedoch die persönliche Passung. Hier geht es um die Frage, ob die Chemie stimmt, ob man das Gefühl hat dem Gegenüber vertrauen zu können. Letztlich geht es um die sehr subjektive Frage, ob man sich angenommen und wohl fühlt. Um das zu klären haben der TherapeutIn und der KlientIn 2 bis 4 Stunden Zeit.

Mehr zu diesen Fragen finden Sie in dem Blogbeitrag „den richtigen TherapeutIn finden“ und „Gute Fragen in der Probatorik“.